Das deutsche Grundgesetz - die Grundrechte: Artikel 17
Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden. Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/funktion/gesetz/grundgesetz/gg_01.html
