janmichael's posterous

janmichael's posterous

Jan Michael  //  Just another  lover.

Jun 15 / 2:44pm

Das deutsche Grundgesetz - die Grundrechte: Artikel 19

(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.

 (2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.

 (3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind.

 (4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt.

  

 Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/funktion/gesetz/grundgesetz/gg_01.html

0 comments

Leave a comment...